Ältestenrat und Satzung


Ältestenrat und Satzung 

Der Ältestenrat besteht aus drei von der Mitglieder-versammlung für zwei Jahre gewählten Mitgliedern. Die Wahl findet in den Jahren statt, in denen keine Vorstandswahlen abgehalten werden. DerÄltestenrat wählt jeweils nach der Neuwahl aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n, die/der die Sitzungen leitet. Von jeder Sitzung sollte ein Protokoll gefertigt werden.
Die Mitglieder des Ältestenrates müssen über 40 Jahre alt und mindestens fünf Jahre Mitglied des Vereins sein. Der Ältestenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind.
Der Ältestenrat hat folgende Aufgaben:

  • sich für ein gutes Vereinsleben im Sinne der      Vereinssatzung und der Tradition des Vereins einzusetzen,

  • Schlichtung von Streitfällen und Prüfung von Beschwerden sowie die Bestätigung der Beschlussfassung gemäß § 5.5. der Satzung,

  • Prüfung der Vorschläge für die Ehren-mitgliedschaft, Verleihung von Ehrennadeln
    und Ehrenbriefen,

  • Die Mitglieder des Ältestenrates sind berechtigt, an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen.
Vorsitzende des Ältestenrates ist seit vielen Jahren
Gertrud Korzcak (Bild links).
Weitere Mitglieder sind Helga Orth und Dieter Jüngel.
Hier finden Sie die Satzung des TuS Köln rrh.:

Satzung vom 04.03.2020
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